Stehst du auch vor der Frage wie wir? Arbeitsstelle kündigen oder nicht? Was wenn mein Arbeitgeber keinen unbezahlten Urlaub oder ein Sabbatjahr genehmigt? Leider ist das oft so, aber für alles gibt es eine Lösung!

Natürlich informiert man sich auch im Internet, wie man das mit Weltreise und Arbeitsstelle regeln soll. Google dein Freund und Helfer. Du wirst herausfinden, dass du unterschiedliche Möglichkeiten hast. Entweder du kündigst, oder du wirst freigestellt bzw. bekommst Sonderurlaub... Alle Varianten können ihre Vor- und Nachteile haben. Im Folgenden, erklären wir dir die Unterschiede.


1. Kündigung

Die Möglichkeit der Kündigung besteht. Sofern sie fristgerecht abgegeben wird, ist alles in Ordnung. Ein Vorteil wäre es, da man die Ruhe und Freiheit hat, so lange auf Reisen zu gehen, bis man entweder kein Geld oder keine Lust mehr hat.

Mit einer Kündigung der Arbeitsstelle verbunden und damit zum Negativen, ist jedoch die Ungewissheit, ob man nach der Weltreise auch wieder einen Job findet und vor allem wie schnell man wieder einen findet. Man hat natürlich die Möglichkeit, schon während seiner Reise wieder Bewerbungen zu schreiben und diese per Mail zu versenden, aber wozu den Stress machen? Man sollte sich also immer 2-3 Monate Reserve anlegen, damit einem das Leben nach der Reise nicht schwerer fällt als davor.

Ein weiterer Nachteil (was beim Grund „Reisen“ aber auch als Vorteil ausgelegt werden kann), ist die Lücke im Lebenslauf:

Arbeitgeber: „Sie haben da eine Lücke in ihrem Lebenslauf?!“ Bewerber: „Ja, war geil!“

1.1 Arbeitssuchend melden

Was man auch beachten muss, dass man sich nach der Kündigung am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, bei der Bundesagentur für Arbeit „arbeitssuchend“ melden muss! GANZ WICHTIG. Da man selbst gekündigt hat, bekommt man erst einmal eine drei monatige Sperre, in der man kein Arbeitslosengeld beziehen kann. Aber das kann dir in dem Fall ja egal sein, denn du bist eh nicht da.

1.2 vom Arbeitsmarkt abmelden

Ganau… Du bist nicht da! Das musst du der Agentur ebenso mitteilen, damit die wissen, du bist erst einmal vom Arbeitsmarkt abgemeldet. So bekommst du keine neuen Jobangebote und bist nicht gezwungen dich bei jedem zu bewerben, obwohl du gar nicht Zuhause bist.

1.3 Wieder anmelden

Wenn du dann nach deiner Weltreise zurück kommst, meldest du dich wieder für den Arbeitsmarkt verfügbar. In der Zeit deiner Abwesenheit, sind auch die drei Monate Sperre vergangen und du beziehst sofort Arbeitslosengeld.

Wer das nicht möchte, sollte wohl besser zu Möglichkeit der Freistellung und oder des Sabbatjahres greifen…


2. Freistellung bzw. Sonderurlaub

Du hast theoretisch bei jedem Arbeitgeber die Chance auf eine Freistellung oder kannst Sonderurlaub beantragen. Dies wird dir leider oftmals verwehrt, denn die Arbeitgeber haben nicht die nötigen Ressourcen, um deine Stelle für einen vereinbarten Zeitraum zu vertreten. Jedoch würde ich es trotzdem versuchen!

Mache deinem Arbeitgeber seine Chancen klar. Zeige ihm Vorteile auf und wenn sein muss auch die Nachteile, wenn er dich verliert. Mache dir selbst notizen und teile diese mit deinem Arbeitgeber. Versuche ihn von deinem Wunsch zu überzeugen. Dies sind aber erst die anfänglichen Versuche.

2.1 Richtig Argumentieren (Beispiel Erzieher)

Um unseren Arbeitgeber zu überzeugen, uns für ein Jahr freizustellen, haben wir folgende Argumente gesammelt, die wir ihm vortragen wollten. Letztendlich haben wir diese gar nicht benötigt. Sie sind vielleicht aber trotzdem interessant zu lesen.

• Erfahrungen sammeln

• verschiedene Religionen und Kulturen kennenlernen

• verschiedene pädagogische Konzepte kennenlernen

• andere Lebensweisen kennenlernen

• unser Englisch verbessern

• fremde Sprachen kennenlernen

• christliche Feste in anderen Kulturen kennenlernen

• Tiere in ihrer natürlicher Umgebung erleben

• Naturphänomene sehen, Weltwunder entdecken

• Naturerfahrungen machen

• Leben außerhalb der Konsumgesellschaft kennenlernen

• Erziehungsstile in anderen Kulturen außerhalb Konsumgesellschaft usw.

Nebenbei haben wir nach Gründen gesucht, warum uns unser Arbeitgeber behalten soll und sind auf folgende Überschrift und Punkte gekommen.

Nutzen und Vorteile für die Einrichtung:

• pädagogische Konzepte umsetzen, Ideen weitergeben und mit Team erarbeiten

• Interessen der Kinder in verschiedenen Bereichen vertiefen

• Lerngeschichten vom Herkunftsland Neuseeland einführen

• Naturerfahrungen.. Waldpädagogik, Naturpädagogik, Wüste… wie Menschen dort leben

• ein Leben ohne Spielsachen nur Natur, ohne Konsum – beschreiben und erarbeiten, durchführen

Fallen dir noch andere Argumente ein? Welche würdest du noch ergänzen? Schreibe es in die Kommentare und wir ergänzen.

2.2 Freistellung beantragen

Um Weltreise und Arbeitsstelle durch eine Freistellung zu vereinen, musst du deine Freistellung in jedem Fall schriftlich beantragen. Genauso beim Sonderurlaub. Dieses Schreiben muss alle Fakten beinhalten. Der Zeitraum sollte klar festgelegt sein. Auch eine Bitte um Bestätigung sollte vorhanden sein.

2.3 Vorteile und Nachteile einer Freistellung

Deine Vorteile bei einer Freistellung sind, dass du nach deiner Reise einen gesicherten Arbeitsplatz hast und sofort wieder einsteigen kannst. Damit hast du die Ruhe und musst dir während deiner Reise keine Gedanken mehr machen, was passiert wenn du zurück kommst, (welche Arbeitsstelle auf dich wartet)*, was die Agentur für Arbeit von dir erwartet usw.

Die Nachteile sind, dass du im gesamten Zeitraum nicht versichert bist, da du kein Geld verdienst. Deine Gehaltszahlung wird für den gesamten Zeitraum der Freistellung stillgelegt, das heißt, es werden auch keine Versicherungsbeiträge bezahlt. Es wird zur Lücke im Lebenslauf. Alles was bisher weiter und höher lief, ist in dem Zeitraum stillgelegt.

* deine Arbeitsstelle ist nicht gesichert und es kann passieren, dass dich dein Arbeitgeber an anderer Stelle wieder einsetzen wird, jedoch gleichwertig.

Vielleicht also doch eine andere Möglichkeit suchen?


3. Sabbatical

Ein Sabbatjahr ist unserer Meinung nach, die beste Möglichkeit, denn zum Einen hast du den Vorteil ebenso wie bei der Freistellung, dass wenn du zurück kommst und deine Reise beendest, du sofort wieder eine Arbeitsstelle hast*. Zum Anderen musst du dich nicht Arbeitslos melden und umgehst dem ganzen Bürokram des Staates.

Nach vielen Gesprächen mit Freunden und Arbeitskollegen, fanden wir heraus, dass wir uns ein gutes Stück Steuern sparen können, wenn wir ein Sabbatjahr nehmen. (Es waren über 3000 Euro!)

Der Zeitraum war aber knapp, denn wir wollten im September 2017 los und erfragten das Sabbatjahr erst Mitte November 2016. So blieben uns theoretisch nur noch die Monate Dezember, Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli und August, also 9 Monate zur Ansparphase. Und es wurden noch weniger. Es begann ab Februar.

3.1 Beispiel Sabbatjahrmodelle

Im folgenden stellen wir dir zwei Beispielmodelle gegenüber, damit verständlicher wird, was das Sabbatjahr für Vorteile hat.

3.1.1 Modell 1:

Ansparphase: 4 Jahre

1. Jahr 1/4 des Gehalts wird gespart und nicht ausgezahlt

2. Jahr 1/4 des Gehalts wird gespart und nicht ausgezahlt

3. Jahr 1/4 des Gehalts wird gespart und nicht ausgezahlt

4. Jahr 1/4 des Gehalts wird gespart und nicht ausgezahlt

Sabbatjahr/ Freistellungsphase: 1 Jahr

25% vom ersten Jahr

25% vom zweiten Jahr

25% vom dritten Jahr

25% vom vierten Jahr, ergeben 100% Gehalt in der Freistellungsphase für ein Jahr.

3.1.2 Modell 2:

Eine Person möchte kurzfristig ein Sabbatjahr anfangen und noch Geld ansparen, damit sie sozialversichert bleibt. Der Zeitraum der Ansparphase ist begrenzt auf sieben Monate und die Freistellungsphase beläuft sich auf elf Monate. Der 12. Monat wird mit Urlaubstagen abgedeckt.

7 Monate Ansparphase

11 Monate Freistellungsphase

= 18 Monate

7 Monate mal 100% Gehalt sind: 700%
700% geteilt durch 18 Monate ergeben: 38,89%

Diese 38.89% von Hundert erhältst du über den gesamten Zeitraum von 18 Monaten.

Bestimmt ist das Modell 1 einfacher, jedoch weiß nicht jeder Mensch, ob jung oder alt, schon vier Jahre im Voraus, dass er sich ein Jahr freistellen lassen möchte. Daher greift man sicher öfter auf Modell 2 zurück.

3.1.3 Reguläre Urlaubstage verrechnen

Entscheidest du dich für das Sabbatjahr, so stehen dir die vollen 20 gesetzlichen Urlaubstage zu.

Wenn du normalerweise mehr hast, so kannst du glücklich sein, wenn dir dein Arbeitgeber diese während des Sabbatical auch gibt, denn das ist nicht selbstverständlich.

Diese gesetzlichen 20 Arbeitstage kannst du zum Beispiel am Schluss verwenden. Bsp.: Freistellungsphase 12 Monate von Anfang August 2017 bis Ende August 2018 –> 11 Monate Freistellung und August 2018 schon wieder 100% ausbezahlen lassen.

3.1.4 Unser Modell

Wir entschieden uns für den Weg des Sabbatical. Wir sehen in diesem Modell nur Vorteile und so beantragten wir dieses. In unserem Nachvertrag steht nun im Detail, wann unsere Ansparphase beginnt, wann die Freistellungsphase beginnt und endet.

Wir erhalten nun auf den Zeitraum von 18 Monaten wie in Modell 2 beschrieben, monatlich 38.89% von Hundert. Das reicht uns vollkommen.

Wir haben ausgerechnet, dass wir uns mit diesem Modell insgesamt jeweils fast 3000 Euro Steuerabgaben sparen.

Die Sozialversicherung läuft einfach weiter. Ebenso der Bausparvertrag oder die Riesterrente.

In Deutschland wären wir also jederzeit versichert, falls der Fall der Fälle es zulässt und wir so krank werden, dass wir die Reise abbrechen müssten und nach Deutschland zurück kämen.

Kann ich danach trotzdem kündigen?

Du kommst zurück und merkst, du hast dich verändert und möchtest gerne was anderes arbeiten, oder du kommst nicht damit zurecht wo du bald eingesetzt werden wirst? Vielleicht willst du auch weiter reisen?

Lass dir sagen:

Solange im Nachvertrag nicht steht dass du dich damit verpflichtest noch weitere Monate/ Jahre bei deinem Arbeitgeber zu bleiben, hast du die Freiheit nach dem Sabbatical bzw. zum Ende des Sabbatical deine Arbeitsstelle noch zu kündigen. Beachte dabei die Kündigungsfristen, damit du die nicht überschreitest. 

3.1.6 Ist das Sabbatjahr eine Garantie auf meine jetzige Arbeitsstelle?

Nein! Nicht auf jeden Fall. Das musst du beim Vertrag mit deinem Arbeitgeber aushandeln. Wie in vielen Verträgen aufgeführt, ist deine Arbeitsstelle nicht gesichert und es kann passieren, dass dich dein Arbeitgeber an anderer Stelle wieder einsetzen wird, jedoch gleichwertig. 

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